Lexikon Brandschutztuer


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Brandschutztür


Eine Brandschutztür teilt das Gebäude in sogenannte Brandabschnitte und hat die Aufgabe, den Durchtritt von Feuer zu verhindern.
Brandschutztüren werden nach der EN 1634-1 geprüft, d.h. sie müssen sich je nach Type bei einer Temperatur von ca. 1.000 Grad Celsius für 30, 60 bzw. 90 Minuten bewähren und dürfen nicht durchbrennen.
Je nach Schutzqualität erhalten Sie die Kennzeichnung T-30 für  feuerhemmende Türen , T-60  für hochfeuerhemmend und T90 für feuerbeständig.
Eine Brandschutztür muss selbstschließend sein. Dies wird meist über Federbaender oder mittels Tuerschliesser implementiert.
Brandschutztüren sind für bestimmte Bereiche gesetzlich vorgeschrieben. Hierzu zählt in Privatbereichen z.B. der Heizungsraum. Brandschutztüren sind nich automatisch Rauchschutztüren.Rauchschutztüren werden in DIN 18095 Teil 1 definiuert.

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